Wenn Sie die Bestätigung der Einbürgerungsbehörde haben, dass Sie die Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllen, erhalten Sie eine sogenannte „Einbürgerungszusicherung“. Mit diesem Papier müssen Sie bei der zuständigen Behörde Ihres Heimatlandes einen Antrag auf Entlassung aus der Staatsbürgerschaft stellen. Sobald dieser angenommen wurde, erhalten Sie einen Nachweis, den Sie bei der Einbürgerungsbehörde abgeben. Anschließend werden Sie dann eingebürgert.
Wenn sich Ihr Heimatland weigert, Sie aus der Staatsangehörigkeit zu entlassen, wenden Sie sich an die für Sie zuständige Einbürgerungsbehörde in Deutschland.
Bitte beachten Sie: In einigen Ländern verlieren Sie Ihre alte Staatsangehörigkeit automatisch, wenn Sie eine neue Staatsangehörigkeit erwerben. In diesem Fall müssen Sie keinen Antrag bei der zuständigen Behörde Ihres Heimatlandes stellen.
Es gibt auch Länder, bei denen es nicht möglich ist, die Staatsangehörigkeit aufzugeben. Nach derzeitiger rechtlicher Lage können Personen aus diesen Ländern ihre Staatsangehörigkeit nicht zurückgeben: Afghanistan, Algerien, Angola, Argentinien, Brasilien, Bolivien, Costa Rica, Dominikanische Republik, Ecuador, Eritrea, Guatemala, Honduras, Iran, Kuba, Libanon, Malediven, Marokko, Mexiko, Nicaragua, Nigeria, Panama, Syrien, Thailand, Tunesien, Uruguay (Stand Juni 2024).
Mit dem Eintreten des neuen Einbürgerungsgesetzes ist in Deutschland eine doppelte Staatsangehörigkeit oder Mehrstaatigkeit generell erlaubt. Wenn es das Land Ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit auch erlaubt, müssen Sie nicht aus Ihrer alten Staatsangehörigkeit austreten.
Gut zu wissen: Mit dem neuen Einbürgerungsgesetz können Sie auch Ihre frühere Staatsangehörigkeit zurückbekommen, wenn Sie diese für die deutsche Staatsangehörigkeit aufgeben mussten. Sie können dann eine doppelte Staatsangehörigkeit oder Mehrstaatigkeit haben. Beachten Sie: Der Staat, dessen Staatsangehörigkeit Sie aufgegeben haben, muss das erlauben. Um die frühere Staatsangehörigkeit zurück zu bekommen, brauchen Sie die Erlaubnis dieses/des entsprechenden Staates.