Glückwunsch, du darfst an den Bundestagswahlen teilnehmen.

Rechtsgrundlage für deine Wahlberechtigung ist § 12 Abs. 2 des Bundeswahlgesetzes.

Du musst keinen Wahlantrag stellen, wenn du nicht im Ausland wohnst

Wenn du am 12. Januar 2025 offiziell in Deutschland gemeldet bist, kannst du ganz normal wählen.