Du darfst nicht an der nächsten Bundestagswahl teilnehmen.

Für die Wahl aus dem Ausland gelten folgende Voraussetzungen

  • Du hast die deutsche Staatsangehörigkeit.
  • Du bist am Wahltag mindestens 18 Jahre alt.
  • Du wohnst offiziell nicht in Deutschland.
  • Folgende drei Punkte treffen auch auf dich zu:
    • Du hast mindestens drei Monate am Stück in Deutschland gewohnt.
    • Während dieser drei Monate warst du schon 14 oder älter.
    • Der 3-monatige Aufenthalt war irgendwann zwischen 2000 und 2024.
    • Alternative: Wenn die drei vorherigen Punkte nicht auf dich zutreffen, darfst du trotzdem wählen, wenn du die politischen Verhältnisse in Deutschland kennst und persönlich davon betroffen bist.