Wahlberechtigung
Für die Wahl aus dem Ausland gelten folgende Voraussetzungen
- Du hast die deutsche Staatsangehörigkeit.
- Du bist am Wahltag mindestens 18 Jahre alt.
- Du wohnst offiziell nicht in Deutschland.
- Folgende drei Punkte treffen auch auf dich zu:
- Du hast mindestens drei Monate am Stück in Deutschland gewohnt.
- Während dieser drei Monate warst du schon 14 oder älter.
- Der 3-monatige Aufenthalt war irgendwann zwischen 2000 und 2024.
- Alternative: Wenn die drei vorherigen Punkte nicht auf dich zutreffen, darfst du trotzdem wählen, wenn du die politischen Verhältnisse in Deutschland kennst und persönlich davon betroffen bist.