Wahlberechtigung
Du musst deine Wohnung spätestens am 11. Januar 2025 abgemeldet haben
Wenn du deine Wohnung doch nicht oder erst nach dem 11. Januar 2025 abmelden, kannst du ganz normal wählen.
Wenn du deine Wohnung doch nicht oder erst nach dem 11. Januar 2025 abmelden, kannst du ganz normal wählen.