Glückwunsch, du darfst an den Bundestagswahlen teilnehmen.

Du musst keinen Wahlantrag stellen, wenn du am 12. Januar in Deutschland wohnen wirst

Deine Wohnung musst du spätestens am 12. Januar 2025 angemeldet haben. Solltest du deine Wohnung doch nicht oder erst nach dem 12. Januar 2025 anmelden, musst du die Wahl aus dem Ausland beantragen.