- Häufig wiederkehrende Aufenthalte in Deutschland.
- Grenzpendler:innen, die ihre Arbeits- oder Dienstleistung regelmäßig im Inland erbringen.Regelmäßige Geschäftsreisen über einen längeren Zeitraum.
- Auslandsdeutsche, die durch ein Engagement in deutschen Verbänden, Parteien und sonstigen Organisationen in erheblichem Umfang am politischen und gesellschaftlichen Leben der Bundesrepublik Deutschland teilnehmen.
- Tätigkeit in deutschen Institutionen im Ausland: Ortskräfte an deutschen Auslandsvertretungen, deutsche Mitarbeiter an Goetheinstituten, an den deutschen geisteswissenschaftlichen Instituten im Ausland, an deutschen Auslandsschulen, bei den Auslandsbüros der politischen Stiftungen, der deutschen Entwicklungszusammenarbeit oder der Auslandshandelskammern sowie Korrespondenten deutscher Medien.
Hier gibt es eine detaillierte Zusammenfassung aller Beispiele vom Bundesministeriums des Innern.