Du kannst Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl einlegen

Wahlberechtigte können sich beim Bundestag über den Ablauf der Wahl beschweren. Den Einspruch kannst per Post oder Fax verschicken. Ein Einspruch per E‑Mail ist nicht möglich. Der Einspruch muss zwischen dem 24. Februar und dem 23. April 2025 beim Bundestag ankommen.

Deutscher Bundestag
Wahlprüfungsausschuss
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Fax: 030 227 36097


Weitere Informationen unter: https://www.bundestag.de/ausschuesse/wahlpruefungsausschuss/bundestagswahl-2025-1039634

Beispieltext für deinen Einspruch:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte hiermit meine Beschwerde über den Ablauf der letzten Bundestagswahl einreichen. Ich habe die Wahlunterlagen nicht rechtzeitig erhalten, was es mir unmöglich gemacht hat, an der Wahl teilzunehmen. Der Versand der Unterlagen war deutlich verspätet, und ich konnte somit nicht von meinem Wahlrecht Gebrauch machen. Bitte bestätigen Sie den Eingang meiner Beschwerde und teilen Sie mir mit, welche Schritte unternommen werden, um solche Vorfälle in Zukunft zu verhindern.

Mit freundlichen Grüßen
[Dein Name]
[Datum, Ort, deine Unterschrift]
[Deine Adresse im Ausland]
[Dein Wahlkreis in Deutschland]