Ich erfülle die Voraussetzungen nicht. Kann ich trotzdem eingebürgert werden?
Wenn Sie die oben genannten Voraussetzungen für eine „Anspruchseinbürgerung“ nicht erfüllen, können Sie eine sogenannte „Ermessenseinbürgerung“ beantragen. Das ist dann aber einen Einzelfallentscheidung der Behörde. Bei einer Ermessenseinbürgerung kann die Einbürgerungsbehörde Ihnen die deutsche Staatsbürgerschaft geben, sie muss aber nicht. Eine positive Entscheidung wird meistens dann gefällt, wenn ein öffentliches Interesse an Ihrer Einbürgerung besteht. Allerdings müssen auch für eine Ermessenseinbürgerung bestimmte Bedingungen erfüllt sein:
- Sie dürfen nicht wegen einer schwereren Straftat verurteilt worden sein.
- Sie halten sich rechtmäßig in Deutschland auf.
- Sie haben eine Wohnung oder eine Unterkunft.
- Sie haben ein eigenes Einkommen oder Vermögen, mit dem Sie sich (und Ihre Familie) ernähren können.
- Sie haben höchstens eine*n Ehepartner*in.
- Sie haben einen Pass oder andere Papiere (Führerschein, Geburtsurkunde, …), die Ihre Identität beweisen oder Sie können beweisen, dass Ihr Heimatland Ihnen keine Papiere ausstellt.
Wenn Sie auch diese Voraussetzungen nicht erfüllen, ist eine Einbürgerung nur in absoluten Ausnahmefällen möglich. Das kann z.B. der Fall sein, wenn Sie eine Krankheit oder Behinderung haben oder aufgrund Ihres Alters nicht arbeiten können. Sprechen Sie in diesem Fall mit den Mitarbeiter*innen der für Sie zuständigen Einbürgerungsbehörde. Mehr dazu erfahren Sie im Abschnitt „Wo und wie stelle ich den Antrag auf Einbürgerung?“
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