Kann ich meine Wahlunterlagen an die Botschaft schicken lassen?
Ja, es ist in einigen Fällen möglich. Hier ist die offizielle Übersicht der Bundeswahlleiterin. Viele der Botschaften die wir bisher kontaktiert haben, konnten bzw. wollten den Versand über die Botschaft aber nicht empfehlen. Wir haben eine Übersicht mit den Versandempfehlungen vieler Länder erstellt. Die Wahlunterlagen werden nämlich frühestens ab dem 4. Februar 2025 abgeschickt, in einigen Regionen sogar erst am 10. Februar. Es könnte also sein, dass deine Wahlunterlagen über den Standardversand nicht rechtzeitig ankommen. Wir empfehlen deswegen, die Wahlunterlagen an eine Vertrauensperson in Deutschland schicken zu lassen. Die Vertrauensperson kann dann die Wahlunterlagen per Express an dich weiterschicken.
Bei Versand an die Botschaft musst du deine Wahlunterlagen persönlich abholen und deinen Ausweis vorzeigen. Außerdem musst du die Gemeindebehörde im Wahlantrag auf dem separaten Blatt Papier unbedingt darauf hinweisen:
»Guten Tag, die Wahlunterlagen müssen sich in einem gesonderten und verschlossenen Umschlag befinden, der deutlich als Wahlsache gekennzeichnet ist und den Namen des Wahlberechtigten und wenn vorhanden, auch die E-Mail-Adresse enthält. Dieser Umschlag ist verschlossen in einem weiteren Briefumschlag mit folgender Adressierung zu versenden und für den Versand innerhalb Deutschlands ausreichend zu frankieren:
Auswärtiges Amt
für Botschaft/Generalkonsulat/Konsulat (Ort deiner Botschaft im Ausland einfügen)
Kurstraße 36
10117 Berlin«
Die ausgefüllten Unterlagen müssen bis spätestens Donnerstag, den 20. Februar 2025 im Auswärtigen Amt in Berlin ankommen. Frag bei deiner Botschaft nach, bis wann die Wahlunterlagen abgegeben werden können, damit sie rechtzeitig im Auswärtigen Amt in Berlin ankommen. Der Wahlbrief muss nicht frankiert werden, da der Versand kostenlos ist.
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