Für die Zustellung der Wahlunterlagen besteht die Möglichkeit, den amtlichen Kurier zu nutzen. Die Botschaft weist darauf hin, dass der Zeitraum zwischen der frühestmöglichen Bereitstellung der Briefwahlunterlagen durch die Wahlkreise ab dem 4.2.25 und dem Wahltermin sehr kurz ist. Mit Blick auf einen möglichst frühen Eingang der Wahlunterlagen bei den zuständigen Wahlkreisen müssen die ausgefüllten Briefwahlunterlagen bis spätestens 14.2.2025 in der Botschaft vorliegen. Das Auswärtige Amt kann jedoch auch bei Nutzung des amtlichen Kurierwegs keine Gewähr für eine rechtzeitige Zustellung der Wahlunterlagen übernehmen.
Um sicherzustellen, dass die Wahlunterlagen schnellstmöglich wieder in Deutschland ankommen, öffnet das Auswärtige Amt den amtlichen Kurierweg und setzt Sonderkuriere ein, wo dies aufgrund der Postlaufzeiten oder der Unzuverlässigkeit des örtlichen Postsystems erforderlich ist. Häufig sind kommerzielle Expressdienste jedoch effizienter als der Umweg über die Auslandsvertretungen und die Kurierstelle des Auswärtigen Amtes in Berlin. Insbesondere in Europa und Nordamerika erweist sich der direkte Postweg oft als die bessere Option. Ob Ihre zuständige Auslandsvertretung Sonderkuriere einsetzt, erfahren Sie auf der Webseite der Bundeswahlleiterin.
Wahlantragshilfe für Deutsche im Ausland
Wir haben den komplizierten Wahlantrag in verständliche Fragen übersetzt. Du wirst Schritt für Schritt durch den Prozess geleitet. Am Ende kannst du den ausgefüllten Wahlantrag herunterladen, ausdrucken, unterschreiben und abschicken.
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Wir werden Informationen weiterer Länder Stück für Stück ergänzen.