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Versandempfehlung für die Wahlunterlagen: Standardversand, zur Not per Express
Versandempfehlung für die Wahlunterlagen: Standardversand oder über die Botschaft, zur Not per Express
Versandempfehlung für die Wahlunterlagen: Über die Botschaft oder per Express
Die ausgefüllten Wahlunterlagen müssen spätestens am Sonntag den 23. Februar im Wahlamt ankommen.
Die Wahlunterlagen werden frühestens ab dem 4. Februar 2025 verschickt, in einigen Regionen sogar erst am 10. Februar.
Sollten deine Wahlunterlagen erst sehr spät bei dir ankommen, könnte ein Express-Rückversand nach Deutschland notwendig sein. Informiere dich bei der Post im Ausland, wie lange der Brief nach Deutschland braucht. Einige Auslandsvertretungen (Botschaften & Konsulate) bieten auch einen schnellen und kostenlosen Rückversand nach Deutschland an.
Die ausgefüllten Wahlunterlagen müssen spätestens am Sonntag den 23. Februar im Wahlamt ankommen.
Die Wahlunterlagen werden frühestens ab dem 4. Februar 2025 verschickt, in einigen Regionen sogar erst am 10. Februar.
Die Auslandsvertretungen (Botschaften & Konsulate) bieten auch einen schnellen und kostenlosen Rückversand nach Deutschland an.
Informiere dich ansonsten bei der Post im Ausland, wie lange der Brief nach Deutschland braucht. Nutze zur Not den Express-Versand.
Die ausgefüllten Wahlunterlagen müssen spätestens am Sonntag den 23. Februar im Wahlamt ankommen.
Die Wahlunterlagen werden frühestens ab dem 4. Februar 2025 verschickt, in einigen Regionen sogar erst am 10. Februar.
Sollten deine Wahlunterlagen erst sehr spät bei dir ankommen, könnte ein Express-Rückversand nach Deutschland notwendig sein. Informiere dich bei der Post im Ausland, wie lange der Brief nach Deutschland braucht.
Für die Zustellung der Wahlunterlagen besteht die Möglichkeit, den amtlichen Kurier zu nutzen. Die Botschaft weist darauf hin, dass der Zeitraum zwischen der frühestmöglichen Bereitstellung der Briefwahlunterlagen durch die Wahlkreise ab dem 4.2.25 und dem Wahltermin sehr kurz ist. Mit Blick auf einen möglichst frühen Eingang der Wahlunterlagen bei den zuständigen Wahlkreisen müssen die ausgefüllten Briefwahlunterlagen bis spätestens 14.2.2025 in der Botschaft vorliegen. Das Auswärtige Amt kann jedoch auch bei Nutzung des amtlichen Kurierwegs keine Gewähr für eine rechtzeitige Zustellung der Wahlunterlagen übernehmen.
Um sicherzustellen, dass die Wahlunterlagen schnellstmöglich wieder in Deutschland ankommen, öffnet das Auswärtige Amt den amtlichen Kurierweg und setzt Sonderkuriere ein, wo dies aufgrund der Postlaufzeiten oder der Unzuverlässigkeit des örtlichen Postsystems erforderlich ist. Häufig sind kommerzielle Expressdienste jedoch effizienter als der Umweg über die Auslandsvertretungen und die Kurierstelle des Auswärtigen Amtes in Berlin. Insbesondere in Europa und Nordamerika erweist sich der direkte Postweg oft als die bessere Option. Ob Ihre zuständige Auslandsvertretung Sonderkuriere einsetzt, erfahren Sie auf der Webseite der Bundeswahlleiterin.